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Ambulant Betreutes Wohnen

Abteilungsleitung: Ursula WeberBeWo_Ursula_Weber

Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Form der Eingliederungshilfe nach §§ 53/ 54 SGB XII, die vom Landschaftsverband Rheinland gefördert wird.

Das Angebot richtet sich an Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die in ihrer eigenen Wohnung (alleine oder mit Anderen zusammen) leben möchten und hierbei Hilfe und Begleitung benötigen und diese auch wollen.

Ziel des Ambulant Betreuten Wohnens ist es, dem Menschen bei der Umsetzung seines Wunsches nach selbständigem Leben und selbstverantwortlichem Handeln in allen Lebensbereichen zu unterstützen und zu fördern. Krisen sollen abgefangen und Klinikaufenthalte vermieden werden.

Die individuellen Wünsche und Ziele werden gemeinsam mit dem Case Manager ermittelt und in einem Hilfeplan dargestellt. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Fähigkeiten entwickeln sich hieraus die konkreten Hilfen (Einzel- und Gruppengespräche, Beratung, Begleitung, praktische Anleitung) und der zeitliche Umfang der Hilfen.

Auf Wunsch werden Angehörige oder Vertrauenspersonen in diesen Prozess einbezogen.

Die Begleitung durch das Ambulant Betreute Wohnen erfolgt durch ein psychiatrieerfahrenes, multiprofessionelles Team.

Bei Inanspruchnahme des Ambulant Betreuten Wohnens durch junge Menschen (18-21 Jahre) ist i.d.R. das örtliche Jugendamt der Kostenträger.

Flexible Erziehungshilfe ist ein weiteres Angebot des Ambulanten Dienstes des RehaVereins. Die Kinder psychisch kranker Eltern werden altersangemessen über die Erkrankung des Elternteils / beider Elternteile informiert. Mit Unterstützung können sie Handlungsmöglichkeiten entwickeln, so dass sie in ihrer eigenen Entwicklung gestärkt werden.

Die Eltern wiederum erhalten alltagsorientierte, konkrete Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder. Sie werden sensibilisiert für die Bedürfnisse ihrer Kinder und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Die Auseinandersetzung mit der Elternrolle findet sowohl in Einzel- als auch in Gruppengeprächen statt.

Kostenträger der Flexiblen Erziehungshilfe ist das Jugendamt.

Die Angebote des Ambulant Betreuten Wohnens und der Flexiblen Erziehungshilfe können bei Bedarf auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Bei Interesse am Ambulant Bereuten Wohnen und/oder der Flexiblen Erziehungshilfe wenden Sie sich bitte an unser Case Mangement.