PIA – Klärung und Stärkung Ihrer Arbeitsfähigkeit
Ein geregelter Arbeitstag ist für psychisch Erkrankte alles andere als selbstverständlich. In PIA bieten wir Ihnen gemeinsam mit dem Jobcenter Mönchengladbach die Möglichkeit, Ihre aktuelle Arbeitsfähigkeit testen und zu stabilisieren. Ziel des Projektes ist es, dass Sie sich mit unserer Unterstützung wieder fit für den ersten Arbeitsmarkt machen. Dazu kann auch gehören, dass wir Sie fachlich weiter-/qualifizieren.
In welchem Beruf? Hängt ganz davon ab, wo Sie arbeiten möchten: in unserer fahrradwerkstatt360grad, e-werkstatt, Holzwerkstatt oder in unseren Cafés.
PIA besteht aus drei aufeinander aufbauenden Modulen
- Klärung (1. bis 3. Monat)
Wo liegen Ihre Fähigkeiten und Ressourcen? Wie können diese gestärkt werden? Was könnten Handlungsalternativen sein?
Durch ausführliche Beratung und die Möglichkeit zur Erprobung im Arbeitsfeld unterstützen wir Sie, Ihre berufliche Situation besser zu verstehen und Perspektiven zu entwickeln. - Stabilisierung (4. bis 6. Monat)
Auf dem Fundament der ersten Monate können Sie jetzt aufbauen: In der Stabilisierungs- und Weiterentwicklungsphase entwickeln Sie Ihre berufsfachlichen und sozialen Kompetenzen weiter. Außerden trainieren Sie Ihre Konzentrations- und Belastungsfähigkeit. - Integration (7. bis 9. Monat)
In der Integrationsphase bereiten Sie sich mit unserer Hilfe auf ein betriebliches Praktikum vor. Sie erstellen Bewerbungsunterlagen, üben die Kontaktaufnahme mit Unternehmen und bereiten sich auf Bewerbungsgespräche vor. Außerdem erfahren Sie Wissenswertes über Kommunikation und Empowerment.
Wie lange dauert PIA und was bekommen Sie an finanzieller Unterstützung?
- PIA dauert längstens 9 Monate.
- Die tägliche Arbeitszeit variiert je nachdem wieviel Sie leisten können (min. - max.)
- Während dieser Zeit bekommen Sie Ihr Arbeitslosengeld II weiter.
PIA
- Auf einen Blick:
- Stabilisierung und Vorbereitung auf eine Beschäftigung
- Förderung durch das Jobcenter
- Dauer max. 9 Monate.
- Tägliche Arbeitszeit je nach Leistungsvermögen
- Weiterbezug Arbeitslosengeld II