Kreativität und Teilhabe: neuer Flyer der Betreuungsbehörde

Eine Betreuung sollte weder Tabu noch Stigma darstellen, sondern die Möglichkeit bieten, in schwierigen Lebensabschnitten Unterstützung zu erhalten. Individuelle Selbstbestimmung und eigene Wünsche der Betreuten sollen dabei im Mittelpunkt stehen, eine selbstständige Lebensführung und die gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden.
Mit neuem Flyer und Layout möchte die Betreuungsbehörde Mönchengladbach jetzt auf ihre Arbeit aufmerksam machen und nahm für die Gestaltung des Titelbildes Kontakt zur Projektgruppe des Reha-Vereins auf. Am 20. Januar war es dann soweit: Das in der Projektgruppe erstellte Kunstwerk „Lebenskraft“ wurde der Betreuungsbehörde übergeben und für Flyer und Internetseite zur Verfügung gestellt. In entspannter Atmosphäre stellte der Künstler sein Bild und die verwendete Technik vor. Das Gemälde dient jetzt als zentrales Layout für den Flyer und ist damit nicht nur ein Blickfang, sondern auch Ausdruck von Mitgestaltung und Partizipation.
Auf diese Eckpfeiler einer rechtlichen Betreuung möchte die Betreuungsbehörde besonders hinweisen: „Nicht zuletzt aufgrund der Gesetzesreform aus dem vergangenen Jahr, sondern auch um die Wünsche der Menschen zu berücksichtigen, werden die Betroffenen in jedem Fall aktiv von uns einbezogen“, schildert Natascha Geyr, Teamleitung der Betreuungsbehörde der Stadt Mönchengladbach die Praxis. „Mit dieser Aktion möchten wir nicht nur die Fähigkeiten betreuter Mitbürger*innen hervorheben, sondern auch zeigen, wie wichtig Mitgestaltung für eine gelungene Betreuung ist. Eine zielführende Betreuung kann nur erfolgen, wenn Betreuter und Betreuer*in vertrauensvoll zusammenarbeiten,“ so Natascha Geyr weiter.
Info:
Die Betreuungsbehörde der Stadt Mönchengladbach steht für eine Unterstützung von erwachsenen Menschen, die auf rechtliche Betreuungen angewiesen sind. Die Mitarbeiter*innen übernehmen zentrale Aufgaben zur Unterstützung und Beratung von Erwachsenen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen rechtliche Betreuung benötigen. Sie prüfen, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung erforderlich ist, und arbeiten mit den Betreuungsgerichten zusammen. Zudem beraten sie Angehörige, Betreuer und Betroffene zu rechtlichen und organisatorischen Fragen. Die Behörden schlagen geeignete Betreuer vor, unterstützen bei der Klärung von Konflikten und überwachen die Qualität der Betreuung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmachten, um Betreuungsverfahren möglichst zu vermeiden. Auch die Gewinnung von neuen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern gehört zu den Aufgaben.