Zurück ins Arbeitsleben - § 16i SGB II unterstützt dabei

19.02.2024
Arbeiten in der e-Werkstatt, Foto: Denise Brenneis, Reha-Verein

Menschen, die bisher nicht oder lange nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten, sind häufig auf Unterstützung angewiesen, denn je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwerer wird es, den entscheidenden Schritt zu gehen.

Genau dafür gibt es seit einigen Jahren ein besonderes Förderinstrument des Jobcenters, festgelegt im § 16i SGB II.  Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, um mittelfristig wieder eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen und halten zu können. Über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren wird dabei ein (degressiver) Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber gezahlt, die Mitarbeitenden erhalten eine reguläre, der Tätigkeit entsprechende Entlohnung.

§16i SGB II im Reha-Verein

Im Reha-Verein sind seit Längerem Menschen beschäftigt, die durch § 16i SGB II den Schritt zurück in die Arbeitswelt geschafft haben. Ihre Lebenswege verzeichnen keine „gerade Linie“, sie sind geprägt durch Einschnitte, schicksalhafte Ereignisse und Erkrankungen. Mit ihrer jeweiligen Biografie gehen sie offen um und sind mit einer Schilderung einverstanden:

Zwei von ihnen, Rebekka Gutbrodt und Daniel Vandelaar arbeiten in der e-Werkstatt auf der Sophienstraße in Mönchengladbach. Ursprünglich kommen sie aus ganz anderen Bereichen: Arzthelferin und Rechtsanwaltsfachangestellter. Individuelle Krisen und Erkrankungen führten dazu, dass sie in ihren Berufen nicht mehr Fuß fassen konnten und ihr Berufsleben über einen langen Zeitraum unterbrochen war.

Irgendwann kamen sie über kleine Schritte und Maßnahmen, bei denen sie ihre Belastbarkeit testeten und langsam steigerten, in der e-Werkstatt an, wo sie sich langsam an die für sie neuen Aufgaben heranarbeiteten. Inzwischen sind beide von 8:00 – 16:30 Uhr dort in Vollzeit beschäftigt und übernehmen alle anfallenden Arbeiten, auch Schulungen für andere Mitarbeitende. Ihre Bezahlung erfolgt während der ganzen Zeit nach Tarif.

Wie geht es für sie weiter?
Daniel Vandelaar ist happy: im Februar wird er im Anschluss an die 5jährige 16i-Förderung als unbefristeter Mitarbeiter im Reha-Verein übernommen. Rebekka Gutbrodt ist noch „mittendrin“ im Prozess, sie hofft auf eine reguläre Anschlussbeschäftigung in der Zukunft.

Beide sind dankbar für die Chance, die sich für sie ergeben hat, in einem geschützten Rahmen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu erproben. „Wenn die Anforderungen allmählich steigen, merkt man die Erfolge und entdeckt: Ich kann ja noch eine Menge dazulernen und das sogar an andere weitergeben. Das ist total gut für das Selbstvertrauen,“ beschreibt Daniel Vandelaar seine Erfahrungen. Und Rebecca Gutbrodt ergänzt: „Die Arbeit macht nicht so sehr den Unterschied. Das Besondere hier sind die Menschen, die uns begleiten, weil sie Verständnis für uns haben und auf uns eingehen. Und man muss nicht direkt Angst haben entlassen zu werden, wenn man mal krank ist“.

Eine dritte Geschichte:
„Hier steht der Mensch im Vordergrund, nicht die Leistung“, das stellt auch ein anderer Mitarbeiter fest, der den Weg über diese Unterstützung gegangen ist. Nach jahrzehntelanger Selbständigkeit mit extrem hohem Arbeitspensum erlebte er ein Burnout mit heftigen existentiellen Krisen und Klinikaufenthalten. Für ihn ging es in der Folge eher darum, sich an kleinere Arbeitsschritte und ein langsameres Tempo zu gewöhnen, die Leistungserwartung an sich selbst „herunterzufahren“. Versuche, direkt wieder mit voller Kraft durchzustarten, waren zunächst zum Scheitern verurteilt. Im Reha-Verein konnte er mit kleinen Schritten wieder seine Stabilität aufbauen, das handwerkliche Arbeiten selbst war für ihn nie ein Problem. An seinem jetzigen Arbeitsplatz fühlt er sich wohl und sieht für sich dort eine dauerhafte Perspektive. Sein Arbeitgeber sieht das genauso.

 „Mit dem Teilhabechancengesetz im SGB II hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren einen wichtigen Akzent zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit gesetzt. Dieser Impuls war lange überfällig, weil Arbeit und Beschäftigung in unserer Gesellschaft nach wie vor die wirkungsvollsten Eckpfeiler für wirtschaftliche und soziale Teilhabe sind.“, erklärt der Vorsitzende der Geschäftsführung Dieter Schax.  „Wir freuen uns ganz besonders, dass hierdurch einige unserer ehemaligen Klient*innen den Sprung in ein Beschäftigungsverhältnis geschafft haben.“


Mehr über die gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit: Teilhabechancengesetz - §16i SGB II  oder direkt beim Jobcenter Mönchengladbach.